Vorschriften, § 22 - 24 StGB

Urteile, Aufsätze, Besprechungen


VERSUCH

§ 22 Begriffsbestimmung. Eine Straftat versucht, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt.

§ 23 Strafbarkeit des Versuchs. (1) Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar, der Versuch eines Vergehens nur dann, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt.
(2) Der Versuch kann milder bestraft werden als die vollendete Tat §49 Abs.1
(3)Hat der Täter aus grobem Unverstand verkannt, daß der Versuch nach der Art des Gegenstandes an dem, oder des Mittels, mit dem die Tat begangen werden sollte, überhaupt nicht zur Vollendung führen konnte, so kann das Gericht von Strafe absehen oder die Strafe nach seinem Ermessenmildern §49 Abs. 2

§ 24 Rücktritt. (1) Wegen Versuchs wird nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert. Wird die Tat ohne Zutun des zurücktretenden nicht vollendet, so wird er straflos, wenn er sich freiwillig und ernsthaft bemüht, die Vollendung zu verhindern.
(2)Sind an der Tat meherere beteiligt, so wird wegen Versuchs nicht bestraft, wer freiwillig die Vollendung verhindert. Jedoch genügt zu seiner Straflosigkeit sein freiwilliges und ernsthaftes Bemühen, die Vollendung der Tat zu verhindern, wenn suie ohne sein Zutun nicht vollendet oder unabhängig von seinem früheren Tatbeitrag begangen wird.


Urteile, Aufsätze, Besprechungen

Abgrenzung Versuch - Vorbereitungsstadium (Urteil BGH)

Abgrenzung beendeter-unbeendeter Versuch(BGH)

Beendigung des Versuchs(BGH)

Bedingter Tötungsvorsatz Beschluß(BGH)

Abgrenzung Versuch-Vorbereitungsstadium(BGH)

Beginn des Versuchs (BGH)

Beginn des Versuchs II (BGH)

Fehlgeschlagener Versuch (BGH)

Rücktritt bei Unterlassungsdelikten

Rücktritt durch Rettungsanordnung Beschluß (BGH)

Rücktritt vom unbeendeten Tötungsversuch(BGH)

Rücktritt vom unbeendeten Versuch (BGH)

Rücktritt vom Versuch

Rücktritt vom Versuch II

Rücktritt vom Versuch III

Rücktritt vom Versuch IV

Versuchte Anstiftung

Versuchter Ladendiebstahl